Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.akkreditierung.bundesregierung.de des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Als Öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durch einen externen Anbieter durchgeführten Bewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

1.1.1 Formularseite: Das Captcha ist mit dem Screenreader nicht wahrnehmbar.

1.3.1 Alle Seiten: Die Seiten haben keine H1-Überschrift. Startseite: Im Hochkontrastmodus ist das Logo nicht sichtbar. Inhaltsseite: Die Überschriften sind nicht im Quelltext ausgezeichnet.

2.2.1 Formularseite: Die Fehlermeldungen sind nicht persistent als Text umgesetzt, sondern nur als Tooltipp. Diese verschwinden nach wenigen Sekunden.

2.4.3 Startseite: Einige Schaltflächen sind doppelt in der Tabreihenfolge vorhanden, z.B. "Passwort vergessen", "Zur Neuregistrierung".
Formularseite: Bei einigen Fehlermeldungen wird der Fokus nicht in das erste fehlerhafte Feld gesetzt (z.B. "Falsches E-Mail-Format.")


2.5.3 Formularseite: Die vom Screenreader ausgegebenen Texte einiger Elemente weichen von der Beschriftung ab, z.B. "Registrieren".

3.3.1 Formularseite: Mehrere Fehlermeldungen fehlen, z.B. für falschen Captcha-Text.

3.3.2 Formularseite: Mehrere Eingabehinweise werden nicht vom Screenreader ausgegeben (z.B. "Das Pflichtfeld wurde nicht ausgefüllt.").

4.1.1 Die Seiten enthalten wenige Syntaxfehler.

Zur Erreichung der Barrierefreiheit sollen die genannten noch nicht barrierefreien Mängel bis voraussichtlich viertes Quartal 2024 behoben werden.

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2024 erstellt und zuletzt am 10.06.2024 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Akkreditierungsbüro Berlin
im Presse- und Besucherzentrum
Reichstagufer 14
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272 -1660 /-1662 /-1601 /-1602 /-1605
E-Mail: akkreditierung@bundesregierung.de


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de